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Aufgaben
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Einhaltung von Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen
- Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
- Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
- Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
- Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese vor Gericht anzufechten. Der Betriebsrat muss über alle Angelegenheiten der Arbeitnehmer:innen informiert werden und kann unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern.
- Sorge für größtmögliche Transparenz und Information aller Mitarbeiter:innen